Zivilrechtliche Aufklärungspflichten über Rückvergütungen
Donnerstag 21. Januar 2010, 17:00 Uhr, Hamburger Anwaltverein e.V., Sievekingplatz 1, Zimmer B 200, 20355 Hamburg
Zivilrechtliche Aufklärungspflichten über Rückvergütungen Dritter in der Anlageberatung am Beispiel von Aktienzertifikaten, offenen Fonds und geschlossenen Fonds (insbesondere Schiffs- und Immobilienfonds)
- Umfang der Aufklärungspflicht (Bagatellgrenze? Abstrakte oder konkrete Aufklärung?)
- Abgrenzung zur aufsichtsrechtlichen Pflicht nach § 31 d WpHG
- Aufklärungsbedürftigkeit des Anlegers
- Auskunfts- und Herausgabeansprüche auf die Rückvergütung
- Kausalität: Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens und Gegenbeweis
- Aufklärungspflicht bei Festpreisgeschäft (Veräußerung aus eigenem Bestand)
- Pflichtenadressat: Anwendung auch auf Handelsvertreter bzw. im Strukturvertrieb?
- Rechtsfolgen der Pflichtverletzungen: insbesondere auch entgangene Rendite
- Verjährung: Insbesondere § 37 a WpHG und die Abgrenzung von fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, Wissenszurechnung
- Darlegungs- und Beweislast im Prozess
- Aktuelle Rechtsprechung
Kosten: € 100,00 bzw. € 50,00 für Mitglieder HAV/FORUM
Anmeldung via E-Mail zum Seminar am 21.01.2009: hier
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Sehr geehrte Damen und Herren,
da mittlerweile die ersten zweitinstanzlichen Urteile vorliegen, möchte ich dies zur Gelegenheit nehmen, Sie über den aktuellen Stand der Versicherungsprozesse zu unterrichten.... mehr
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